BF17 in Hilden – begleitet fahren ab 17

Mit BF17 kannst du die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit 17 Jahren erhalten. Nach bestandener Prüfung sammelst du bis zu deinem 18. Geburtstag Fahrpraxis – gemeinsam mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson.

Bei der Fahrschule Wellness kannst du BF17 als klassische Klasse B, als B197 oder als B78 absolvieren. Welche Variante zu dir passt, klären wir gemeinsam.

So funktioniert begleitetes Fahren

Die Fahrausbildung und die Prüfungen entsprechen grundsätzlich der regulären Klasse B. Nach bestandener Prüfung erhältst du zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn mindestens eine dort namentlich eingetragene Begleitperson dabei ist.

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer und greift nicht in die Fahrzeugbedienung ein. Sie steht dir als Ansprechpartner zur Seite, gibt kurze Hinweise und hilft dir, nach der Fahrschulausbildung weitere Alltagserfahrung zu sammeln.

Wann kannst du mit BF17 beginnen?

Die Fahrerlaubnis wird beim begleiteten Fahren frühestens mit 17 Jahren erteilt. Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Da Anmeldung, Antrag, Theorie und Praxis Zeit benötigen, lohnt es sich, deutlich früher mit der Planung zu beginnen.

Wer darf dich begleiten?

Eine Begleitperson muss:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
  • bei der Beantragung mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein,
  • namentlich in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Während der Begleitung gelten außerdem gesetzliche Alkohol-, Cannabis- und Drogenvorgaben. Die Begleitperson muss ihren Führerschein mitführen.

Du kannst mehrere geeignete Begleitpersonen eintragen lassen. Das kann hilfreich sein, damit du im Alltag häufiger Fahrpraxis sammeln kannst.

BF17 mit Schaltung, B197 oder B78

MerkmalBF17 Klasse BBF17 mit B197BF17 mit B78
Ausbildungs-/PrüfungsfahrzeugSchaltwagenAutomatikfahrzeugAutomatikfahrzeug
SchaltausbildungAusbildung vollständig auf dem Schaltwagenmindestens zehn Schaltstunden zu je 45 Minuten und mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrtnicht Bestandteil dieser Variante
Fahrzeuge nach bestandener PrüfungSchalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse BSchalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse Bausschließlich Automatikfahrzeuge
Beschränkungkeine genanntkeine genanntauf Automatikfahrzeuge beschränkt

Klasse B, B197 und B78 im Vergleich auf unserer Seite Autoführerschein.

Dein Theorieunterricht

Der Präsenz-Blockunterricht für Klasse B umfasst sieben Unterrichtstage:

  • Montag bis Freitag in der ersten Woche
  • Montag und Dienstag in der Folgewoche
  • jeweils von 18:00 bis 21:00 Uhr
  • zwei Themen pro Unterrichtsabend

Für deine Vorbereitung auf die Theorieprüfung nutzt du bei uns unsere Lernapp.

Mehr dazu auf der Seite Theorieunterricht.

So läuft BF17 bei uns ab

  1. Beraten lassen: Wir klären, ob klassische Klasse B, B197 oder B78 zu dir passt.
  2. Begleitpersonen auswählen: Geeignete Personen werden für den Antrag angegeben.
  3. Anmelden: Melde dich online oder persönlich bei uns im Büro an.
  4. Fahrerlaubnisantrag stellen: Reiche den BF17-Antrag mit den zusätzlichen Nachweisen für Begleitpersonen und Erziehungsberechtigte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.

    Mehr dazu auf der Seite Führerscheinantrag und Unterlagen.

  5. Theorie und Lernapp nutzen: Absolviere den siebentägigen Präsenz-Blockunterricht und lerne parallel mit unserer Lernapp.
  6. Praxis lernen: Deine Fahrstunden vereinbaren wir individuell.
  7. Prüfungen bestehen: Theorie und Praxis können innerhalb der gesetzlichen Fristen vor dem 17. Geburtstag stattfinden.
  8. Begleitet fahren: Bis zum 18. Geburtstag fährst du mit einer eingetragenen Begleitperson.

Informationen für Eltern und Begleitpersonen

Als Begleitperson übernimmst du keine zweite Fahrausbildung. Deine Aufgabe ist es, ruhig ansprechbar zu sein und dem jungen Fahrer zu helfen, Erfahrung zu sammeln. Hilfreich ist:

  • Fahrten zunächst in vertrauter Umgebung zu beginnen,
  • den Schwierigkeitsgrad schrittweise zu erhöhen,
  • Rückmeldungen ruhig und nach der Fahrsituation zu geben,
  • Müdigkeit, Zeitdruck und unnötige Ablenkung zu vermeiden,
  • Fragen zur Ausbildung direkt mit der Fahrschule zu klären.

Die Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs liegt beim jungen Fahrer. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Verhaltensregeln gelten für jede eingetragene Begleitperson.

Was kostet BF17?

Die Ausbildungskosten hängen von der gewählten Variante und deinem individuellen Bedarf an Fahrstunden ab. Hinzu kommen externe Gebühren, unter anderem für Antrag und Prüfungen. Unsere aktuellen Entgelte und die zusätzlichen behördlichen Gebühren für Begleitpersonen findest du getrennt und übersichtlich auf der Preisseite.

Häufige Fragen zu BF17

Nein. Für Ausbildung und Prüfung gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie bei der regulären Klasse B.
Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag musst du beim Fahren von mindestens einer namentlich eingetragenen Begleitperson begleitet werden.
Nein. Auch wenn eine Person die Voraussetzungen erfüllt, muss sie in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Die Anzahl ist nicht begrenzt. Mehrere eingetragene Personen können dir mehr Möglichkeiten geben, regelmäßig zu fahren.
Eine Einweisung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass die Person die Voraussetzungen erfüllt und ihre Rolle kennt.
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis beziehungsweise der Prüfungsbescheinigung.
Ja. Bei uns kannst du BF17 als klassische Klasse B, B197 oder B78 absolvieren.
Du musst die Prüfungsbescheinigung und wegen des fehlenden Fotos zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument mitführen. Die Begleitperson muss ihren Führerschein dabeihaben.

Gemeinsam mit BF17 starten

Du möchtest früh Fahrpraxis sammeln oder hast als Elternteil noch Fragen? Melde dich direkt online an oder schreib uns per WhatsApp. Wir erklären euch den Ablauf und die möglichen Ausbildungsvarianten.