Sonderfahrten beim Führerschein
Sonderfahrten heißen offiziell „besondere Ausbildungsfahrten“. Sie ergänzen deine normale praktische Ausbildung und bereiten dich auf Fahrsituationen vor, die im Stadtverkehr allein nicht ausreichend geübt werden können.
Dazu gehören Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnen beziehungsweise geeigneten Kraftfahrstraßen sowie bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wann beginnen die Sonderfahrten?
Sonderfahrten sind kein Ersatz für die Grundausbildung. Zunächst lernst du, das Fahrzeug sicher zu bedienen und typische Verkehrssituationen zuverlässig zu bewältigen. Sobald deine Grundlagen ausreichend gefestigt sind, werden die besonderen Ausbildungsfahrten sinnvoll in deinen Ausbildungsplan integriert.
Eine Einheit der vorgeschriebenen Sonderfahrten entspricht 45 Minuten.
Sonderfahrten für Klasse B
Beim erstmaligen Erwerb der Klasse B sind zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben (Anlage 4 FahrschAusbO):
- fünf Einheiten Überlandfahrt,
- vier Einheiten Autobahnfahrt,
- drei Einheiten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Diese Vorgaben gelten auch für die Ausbildungswege B197 und B78, da beide zur Fahrerlaubnisklasse B gehören.
Besonderheit bei B197
Die Schaltstunden werden bei uns in deine laufende B197-Ausbildung integriert. Mit dem Schaltwagen fährst du dabei mindestens 90 Minuten Überland und mindestens 90 Minuten Autobahn. Dadurch lernst du das Schalten nicht nur in kurzen Grundübungen, sondern auch bei höheren Geschwindigkeiten und über längere Strecken.
Diese Fahrten werden passend zu deinem Ausbildungsstand innerhalb des gesamten Ausbildungsplans organisiert.
Sonderfahrten für A, A2 und A1
Beim erstmaligen Erwerb der Motorradklassen A, A2 oder A1 sind ebenfalls zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
- fünf Einheiten Überlandfahrt,
- vier Einheiten Autobahnfahrt beziehungsweise auf geeigneten Kraftfahrstraßen,
- drei Einheiten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Bei einem Aufstieg oder einer Erweiterung kann ein anderer Umfang gelten. Welcher Ausbildungsweg für dich zutrifft, klären wir anhand deines Vorbesitzes.
Mehr dazu auf der Seite Motorradführerschein.
Sonderfahrten für Klasse BE
Für die Erweiterung von Klasse B auf BE sind fünf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
- drei Einheiten Überlandfahrt,
- eine Einheit Autobahnfahrt,
- eine Einheit bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Zusätzlich lernst du in der praktischen Ausbildung den sicheren Umgang mit dem Gespann, insbesondere An- und Abkuppeln, Kontrolle und Rangieren.
Mehr dazu auf der Seite Klasse BE.
Für welche Angebote gelten diese Sonderfahrten nicht?
Die oben genannten Vorgaben lassen sich nicht pauschal auf alle Angebote übertragen:
- Klasse AM gehört nicht zu den in Anlage 4 aufgeführten Klassen mit diesen besonderen Ausbildungsfahrten.
- B196 ist eine Fahrerschulung mit eigenem vorgeschriebenem Umfang und ohne Prüfung.
- B96 ist eine Anhängerschulung mit eigenem siebenstündigem Schulungsprogramm.
Die jeweiligen Abläufe findest du auf den entsprechenden Klassenseiten.
Sonderfahrten im Überblick
| Merkmal | Klasse B · A · A2 · A1 | Klasse BE | AM · B196 · B96 |
|---|---|---|---|
| Anzahl Sonderfahrten | 12 | 5 | keine Sonderfahrten nach diesem Schema |
| Überlandfahrt | 5 | 3 | – |
| Autobahnfahrt | 4 | 1 | – |
| Dämmerung/Dunkelheit | 3 | 1 | – |
Was lernst du bei den einzelnen Fahrten?
Bei den drei Sonderfahrten-Typen übst du unterschiedliche Schwerpunkte. Auf der Überlandfahrt trainierst du vorausschauendes Fahren auf Land- und Bundesstraßen: Kurven, Kuppen und wechselnde Sichtweiten, angemessene Geschwindigkeit, sichere Überholentscheidungen sowie Abstände und Verhalten an Kreuzungen. Bei der Autobahnfahrt geht es um richtiges Auffahren und Einfädeln, Spurwahl und Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand, Überholen und Wiedereinordnen sowie das rechtzeitige Vorbereiten der Ausfahrt. Die Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit trainiert die richtige Nutzung der Beleuchtung, Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite, das Erkennen unbeleuchteter Verkehrsteilnehmer sowie den Umgang mit Blendung und eingeschränkter Wahrnehmung bei schlechter Sicht. Alle drei Fahrten zusammen decken die Situationen ab, die im normalen Stadtverkehr kaum vorkommen, aber in der Prüfung und im späteren Alltag wichtig sind.
Warum können zusätzliche Fahrstunden notwendig sein?
Die vorgeschriebenen Sonderfahrten sind Mindestumfänge. Sie ersetzen nicht die normalen Übungsfahrten. Wenn einzelne Fahrsituationen noch nicht sicher beherrscht werden, können weitere Übungseinheiten erforderlich sein.
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach deinem individuellen Lernfortschritt.
Mehr dazu auf der Seite Wie viele Fahrstunden brauche ich?.
Was kosten Sonderfahrten?
Unsere aktuellen Entgelte für besondere Ausbildungsfahrten findest du auf der Preisseite. Dort ist auch die jeweilige Abrechnungseinheit angegeben.
Häufige Fragen zu Sonderfahrten
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